Idioma: English
Die EU hat seit 2017 ihre Pflicht zur Seenotrettung an libysche Milizen ausgelagert, um die Ankunft von Schutzsuchenden in Europa zu verhindern. Dieses System muss verstanden werden, um das EU-Narrativ zu entkräften, man halte sich an alle internationalen Konventionen.
Auf das Hirsi-Urteil des EGMR von 2011, das EU-Staaten und auch Frontex Pushbacks nach Libyen verbietet, hat die EU-Kommission mit einer Hintertür für die libysche "Küstenwache" im Völkerrecht reagiert. Mit Mitteln aus Brüssel und unter Verantwortung des italienischen Innenministeriums wurde eine Seenotleitstelle eingerichtet, an den europäischen Informationsaustausch angebunden und schließlich auch Schiffe an die Regierung geschenkt.
So ist es möglich, dass EU-Staaten Asylsuchende nicht direkt nach Libyen zurückbringen, sondern dazu die vorher nicht existente libysche "Küstenwache" anruft. Diese übernimmt nun immer mehr "Rettungen", worunter aber teils gewaltsame Pullbacks (oder "Pushback by Proxies") zu verstehen sind. Die Luftaufklärung mit Flugzeugen und Drohnen sowie Satelliten übernimmt dabei im wesentlichen Frontex. Diese Konstellation ermöglicht es den EU-Staaten und auch der ihrer Grenzagentur zu behaupten, man halte sich an das See- und Völkerrecht, indem für das zentrale Mittelmeer "zuständige Leitstellen" (also auch Libyen, Tunesien) über SAR-Fälle informiert würden. Diese Konventionen fordern jedoch, dass Schiffbrüchige an einen sicheren Ort gebracht werden - Libyen gilt nicht als solcher.
Bis 2018 war dieses libysche MRCC auch gar nicht existent, Rettungen wurden von Italien koordiniert, die Menschen zwingend nach Europa gebracht (dieses System wieder zu etablieren könnte eine Forderung sein, völkerrechtlich ist das umsetzbar). Nun werden Geflüchtete in internationalen Gewässern abgefangen und nach Libyen zurückgeholt, wo ihnen Folter, Misshandlungen und unmenschliche Haftbedingungen drohen.